Brauchen Sie Hilfe?

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an hilfe@digitalepatientenhilfe.de oder 089 904 293 272.

Was kann ich im Zusammenhang mit DiGAs abrechnen?

Verlaufskontrolle und Auswertung

Für einige digitale Gesundheitsanwendungen hat das BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Tätigkeiten festgelegt. Für diese DiGAs erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine zusätzliche Vergütung (bisher GOP 01471 bis GOP 01477). Diese wird für jede Anwendung, die dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet wird, neu festgelegt. Für DiGA in Erprobung gibt es hingegen eine einheitliche Pauschale (Pauschale 86700).

GOP 01471 für die DiGA „somnio“

Die GOP 01471 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen ab. Sie kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden (auch im Rahmen einer Videosprechstunde). Die Leistung wird derzeit extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Gynäkologinnen und Gynäkologen
  • HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte
  • Kardiologinnen und Kardiologen
  • Pneumologinnen und Pneumologen
  • Lungenärztinnen und Lungenärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Fachärztinnen und Fachärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen

GOP 01472 für die DiGA „Vivira“

Die GOP 01472 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Webanwendung „Vivira“ zur Behandlung bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) ab. Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Verlaufskontrolle kann nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Orthopädinnen und Orthopäden
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 01473 für die DiGA „zanadio“

Die GOP 01473 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der App „zanadio“ bei der Behandlung von Adipositas-Patient:innen ab 18 Jahren ab. Sie kann bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Verlaufskontrolle kann nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01473 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Endokrinologinnen und Endokrinologen
  • Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
  • Kardiologinnen und Kardiologen

GOP 01474 für die DiGA „Invirto“

Die GOP 01474 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Invirto“ zur Behandlung von Agoraphobie, Panikstörung oder Sozialen Phobien bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren ab. Sie kann je Indikation einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01474 abrechnen:

  • Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung für Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung

GOP 01475 für die DiGA „Oviva Direkt für Adipositas“

Die GOP 01475 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Oviva“ bei der Behandlung von Adipositas-Patient:Innen ab 18 Jahren ab. Sie kann bis einmal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Verlaufskontrolle kann nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01475 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • Endokrinologinnen und Endokrinologen
  • Gastroenterologinnen und Gastroenterologen
  • Kardiologinnen und Kardiologen

GOP 01476 für die DiGA „Mawendo“

Die GOP 01476 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo bei der Behandlung von Patient:innen ab 12 Jahren ab. Sie kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01476 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt
  • (Kinder-,Unfall-)Chirurginnen und (Kinder-,Unfall-)Chirurgen
  • Plastische und Ästhetische Chirurginnen und Chirugen
  • Orthopädinnen und Orthopäden
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 01477 für die DiGA „companion patella“

Die GOP 01477 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „companion patella“ zur Behandlung bei spezifischen Knieschmerzen, beispielsweise bei Patellaspitzensyndrom, patellofemoralem Schmerzsyndrom oder Patella(erst)luxation. Die GOP 01477 kann ausschließlich bei Patient:innen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres abgerechnet werden. Sie kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden und wird extrabudgetär vergütet.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01477 abrechnen:

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 01478 für die DiGA „Kranus Lutera“

Die GOP 01478 (64 Punkte, 7,64 Euro) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Kranus Lutera“ bei der Behandlung von Männern ab 18 Jahren mit Blasenentleerungsstörung. Sie kann einmal im Behandlungsfall für die Verlaufskontrolle und Auswertung der App berechnet werden. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.

Pauschale 86700

Die Pauschale 86700 (7,12 Euro) können Ärzte und Psychotherapeuten für die Verlaufskontrolle und Auswertung von DiGA abrechnen, die vorläufig im BfArM-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.

Die Pauschale ist pro DiGA einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig; im Krankheitsfall je DiGA höchstens zweimal. Die Leistung kann nicht in der Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden. Die Pauschale kann für den Erprobungszeitraum der jeweiligen DiGA berechnet werden. Die Leistung wird extrabudgetär vergütet.  

Folgende Fachgruppen können die 86700 abrechnen:

  • Hausärzte,
  • Kinder- und Jugendärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie oder mit der Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie,
  • Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen),
  • Gynäkologen,
  • Orthopäden und Unfallchirurgen,
  • Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie),
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie
  • Fachärzte bzw. Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.

Aktuell für folgende DiGA berechenbar: 

  • elona therapy Depression
  • ProHerz
  • Orthopy bei Knieverletzungen

Quelle: Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen bzw. Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen

Bei Abrechnung nach GOÄ kann die Verordnung einer DiGA analog Nr. 76 GOÄ abgerechnet werden.

Einfachsatz: 1,0, 4,08 €
Regelhöchstsatz: 2,3, 9,38 €
Höchstsatz: 3,5, 14,28 €

Quelle: Bundesärztekammer-Sitzung vom 14./15.05.2020

Erstverordnung

Das Ausstellen einer Erstverordnung einer DiGA ist ab dem 1. Januar 2023 in den Anhang 1 des EBM überführt worden und somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 sind somit nicht länger gesondert berechnungsfähig.