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Das E-Rezept das hat sich seit dem 01. Januar verändert

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) gesetzlicher Standard in der medizinischen Versorgung und ersetzt das rosafarbene Papier-Rezept. Ärztinnen und Ärzte sind demnach dazu verpflichtet, Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form auszustellen.

DAS E-REZEPT – SO FUNKTIONIERT’S

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E-Rezept erhalten

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen ein

E-Rezept, das automatisch über Ihre Versichertenkarte oder die E-Rezept-App verfügbar ist

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Papierlos einlösen

Versichertenkarte oder QR-Code aus der App bei einer Apotheke Ihrer Wahl vorzeigen und scannen lassen

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Medikament abholen

Die Apothekerin oder der Apotheker ruft alle Ihre ausstehenden E-Rezepte ab und Sie erhalten Ihr Medikament

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FAQs

1. Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist der seit dem 01.01.2024 in Deutschland verpflichtende Standard, in dem Patienten ihre Verordnung vom Arzt in einer volldigitalen Form erhalten. Dieses ist entweder über den Chip in der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten oder über einen QR- Code in der eigens dafür vorgesehenen E-Rezept-App für Fachpersonal und Nutzer abrufbar.

2. Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?

Patienten haben die Wahl, wie sie ihr E-Rezept einlösen möchten und haben dabei drei Optionen zur Auswahl: die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder alternativ einen Papierausdruck. 

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Das Einlösen erfolgt durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät der Apotheke
  • E-Rezept-App: Das Einlösen erfolgt durch das Vorzeigen und anschließendes Scannen des digitalen Rezeptcodes in der Apotheke. Alternativ besteht die Möglichkeit, das E-Rezept direkt über die App digital  an die Apotheke zu senden und die Medikamente später abzuholen oder liefern zu lassen.
  • Papierausdruck: Das Einlösen erfolgt wie beim herkömmlichen rosafarbenen Papier-Rezept, indem man den Ausdruck einfach in der Apotheke vorzeigt.

3. Wo kann ich das Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken, auch Online-Apotheken, eingelöst werden. Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland dazu befähigt, E-Rezepte entgegenzunehmen und einzulösen.

4. Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Das E-Rezept bietet verschiedene Vorteile für die Nutzer:

  • Flexibilität für Patienten: Digitale Verordnungen, beispielsweise für Folgerezepte, können ohne erneuten Arztbesuch direkt in der Apotheke abgeholt werden.
  • Online-Verfügbarkeit von Medikamenten: Nutzer können die Verfügbarkeit von Medikamenten über die E-Rezept-App online einsehen, diese bestellen und sie entweder zu einem Wunschtermin abholen oder nach Hause liefern lassen.
  • Nachhaltig und papierlos: Durch die digitale Form ist das e-Rezept umweltfreundlich und vermeidet den Einsatz von Papier.
  • Flexible Einlösung von Medikamenten: Die Medikamente eines Rezepts können separat eingelöst werden.
  • Medikamentenabholung für Angehörige: Patienten haben die Möglichkeit, Medikamente für ihre Angehörigen abzuholen.

5. Wie sieht das ausgedruckte E-Rezept aus?

Das E-Rezept erkennen Sie an den quadratischen Rezeptcodes. Während der große Code oben rechts alle Verschreibungen enthält, entsprechen die unteren kleinen Codes einzelnen Verschreibungen.

6. Wo erhalte ich den Papierausdruck?

Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, sich für die Verwendung des E-Rezepts einen Papierausdruck geben zu lassen. Auf Nachfrage beim Arzt erhält der Patient den Papierausdruck mit Rezeptcode.

7. Wieso gibt es einen Papierausdruck?

Die Möglichkeit das E-Rezept auch in Papierform zu erhalten wurde in erster Linie eingeführt, um einem möglichst reibungslosen Übergang von der bisher analogen zur digitalen Form des Rezeptes zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für die Patienten, die weder über eine elektronische Gesundheitskarte, noch einen Zugang zur E-Rezept App verfügen, und diese erst erlangen müssen. Langfristig ist jedoch eine ausschließlich digitale Bereitstellung des E-Rezeptes geplant.

8. Wo erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstellen die Versichertenkarten automatisch. Wenn Sie jedoch noch keine neue kontaktlose Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie jetzt bei Ihrer Krankenkasse die Karte und die dazugehörige Patienten-PIN beantragen.

9. Wie erkenne ich, ob meine Gesundheitskarte elektronisch ist?

Man erkennt eine elektronische Gesundheitskarte an der sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte, die sich unter den Deutschlandfarben befindet, oder am kleinen Kontaktlos-Logo am oberen Rand. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Karte elektronisch ist, fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.

10. Wo erhalte ich die E-Rezept-App?

Anstelle der elektronischen Gesundheitskarte und dem Ausdruck können Sie die Gematik-App „Das E-Rezept“ nutzen. Diese ist ganz normal im App-Store erhältlich:

11. Erfüllt das E-Rezept Datenschutzsstandards?

Die Daten der Patienten, die für die Erstellung des E-Rezeptes benötigt werden, beinhalten neben Name, Anschrift und Geburtsdatum vor allem Angaben zur Krankenkasse, Versichertenstatus sowie der Krankenversichertennummer. Diese Daten werden verschlüsselt auf den Servern der Telematikinfrastruktur (TI) abgelegt. Der Datenschutz dieser personenbezogenen Daten wird durch das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geregelt.